Zuschüsse gibt es beispielsweise für kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten, Mittagessen in Hort, Kitas oder Schulen. Leistungen werden ebenfalls gewährt für Klassenfahrten, Schülerbeförderung (sofern Kosten nicht durch den Landkreis Heilbronn gedeckt werden) und Lernförderung. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn, Tel. 07131 3951-260.
Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn.
Den jeweils zuständigen Sachbearbeiter finden Sie hier rechts am Seitenrand.
Sollten Sie Sozialhilfe erhalten („Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ oder „Hilfe zum Lebensunterhalt“) sind Ihre zuständigen Sachbearbeiter unter folgendem Link aufgeführt.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist das Amt für Migration und Integration des Landratsamtes Heilbronn zuständig.
Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link.