Dies ermöglicht die seit 2011 geltende Ökokonto-Verordnung. Vorhabenträger können bereits vor Projektbeginn in Ökokontomaßnahmen investieren und damit Punkte sammeln, die ihrem Ökokonto verzinst gutgeschrieben werden. Die vorzeitige Investition in die Natur beschleunigt später das Genehmigungsverfahren. Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise die Aufwertung natürlicher Lebensräume, die Verbesserung von Bodenfunktionen oder die Förderung seltener Arten sein.
Ökokonto Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen
Eingriffe in Natur und Landschaft sollten vermieden werden. Wenn sich dies - z. B. bei Bauprojekten - nicht umgehen lässt, muss der Verursacher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sorgen.
Kompensationsverzeichnis
Im Kompensationsverzeichnis können:
- in der Abteilung „Eingriffskompensation“ die in Zulassungsbescheiden (z. B. Baugenehmigungen, wasserrechtlichen Genehmigungen, etc.) festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
- in der Abteilung „Ökokonto“ vorgezogene, anrechenbare Ökokontomaßnahmen
im Landkreis Heilbronn öffentlich eingesehen werden.
Das Kompensationsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie in der Linkliste unten.
Zuständiges Amt
Bauen und Umwelt
07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de
07131 4054790 oder 40547
bauen-umwelt@landratsamt-heilbronn.de
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn