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Europäischer Sozialfonds Plus

Die Lebensverhältnisse der Menschen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten zu verbessern ist das Ziel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Seit seiner Gründung 1957 flossen bereits Milliarden in die Unterstützung von Menschen. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union und zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Er ist somit das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen.

Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen.

Langfristige Ziele des ESF Plus in Baden-Württemberg sind:

  • soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut
  • lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • Nachhaltigkeit im Sinne des Klima- und Umweltschutzes
  • Transnationale Kooperation

Weitere Informationen

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist für die Umsetzung des ESF im Land zuständig. Die Landeskreditbank (L-Bank) Baden-Württemberg bewilligt u. a. die Anträge und zahlt die ESF-Mittel aus.

Grundlage für die Vergabe von ESF-Plus-Mitteln in Baden-Württemberg ist das ESF-Plus-Programm.

Siehe Link unten.

Mit ESF Plus-Geldern werden auch regionale Projekte im Stadt- und Landkreis Heilbronn gefördert. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen jährlich 473.950 Euro zur Verfügung. Wie die Gelder verteilt werden, wird vom regionalen Arbeitskreis für den Stadt- und Landkreis Heilbronn entschieden. Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt in der Lerchenstraße 40.

Die Zusammensetzung des Arbeitskreises finden Sie unter Downloads.

  • Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Arbeitsmarktstrategie. Diese basiert auf dem Operationellen Programm des Landes Baden-Württembergs und richtet sich nach dem aktuellen Bedarf im Stadt- und Landkreis Heilbronn. Die Strategie wird jährlich neu überprüft.
  • Festlegung der jährlichen Förderschwerpunkte für Stadt- und Landkreis Heilbronn für das jeweilige Folgejahr. Inhaltliche Bewertung der über die L-Bank eingereichten Projektanträge auf Grundlage der lokalen Arbeitsmarktstrategie in einem Ranking. Die bewerteten Projektanträge werden an die Landeskreditbank Baden-Württemberg als zuständige Bewilligungsstelle weitergereicht.
  • Ergebnissicherung und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise der bewilligten Projekte.
  • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

Antragsstellung und -frist

ESF-Projektanträge für das Folgejahr bzw. die Folgejahre für den Stadt- und Landkreis Heilbronn müssen bis 31. Mai bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingegangen sein.

Weiterführende Informationen zum Europäischen Sozialfonds insbesondere zu den Antragsverfahren, Fördergrundsätzen, Rahmenbedingungen und das Antragsformular erhalten Sie über die weiterführenden Links.

Zuständiges Amt

4Z Zentrale Dienste Jugend und Soziales

07131 994-6849
07131 994-836849
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn