Hierzu hat die Bundesregierung entsprechende Staffelungen zwischen den Jahren 2022 und 2033 festgesetzt. In erster Linie unterscheidet man zwischen Papier- und Kartenführerscheinen.
Wer einen Papierführerschein (grau/rosa) besitzt, muss entsprechend seines Geburtsjahres zwischen dem 19. Juli 2022 und 19. Januar 2025 einen Umtausch in einen Kartenführerschein vornehmen. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat bis spätestens 19. Januar 2033 Zeit, einen Umtausch zu beantragen.
Personen die bereits einen Kartenführerschein besitzen, müssen je nach Ausstellungsjahr einen Umtausch zwischen dem 19. Januar 2026 und 19. Januar 2033 beantragen.
Bitte berücksichtigen Sie die vorgeschriebenen Staffelungen. In unserem Merkblatt können Sie Ihre persönliche Frist entnehmen: Merkblatt zur Umtauschpflicht
Hinweis zur alten Klasse 2
Wenn Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch unsere Informationen zur Verlängerung der C-Klassen.
Voraussetzung
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.
Antragstellung
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt. Einige Rathäuser nehmen hierfür eine Verwaltungsgebühr entgegen. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab bei Ihrem Rathaus darüber. Bei der Führerscheinstelle fallen separate Gebühren für die Bearbeitung des Antrags und die Herstellung des Führerscheins an. Alternativ können Sie den Antrag auch hier über die Homepage (s. unten) ausdrucken und uns alle erforderlichen Unterlagen postalisch zukommen lassen. Eine persönliche Vorsprache beim Landratsamt ist hierfür nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie
- Antrag auf Umtausch
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten)
- Kopie gültiger Personalausweis / Reisepass
- Kopie Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bei Wunsch: Direktversand (s. Hinweise)
Sollten Sie zwischenzeitlich in einen anderen Landkreis verzogen sein, stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Falls Sie dazu aufgefordert werden eine Karteikarte zu beantragen, können Sie dies unter folgendem Link vornehmen:
Karteikartenabschrift online beantragen
Die Karteikarte wird der Fahrerlaubnisbehörde daraufhin online oder postalisch übermittelt.