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Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Vor dem Gebäude des Landratsamtes wehen drei Flaggen
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Die Nachrichten und Bilder, die uns täglich aus der Ukraine erreichen, sind schockierend. Panzer, die durch die Straßen rollen, zerstörte Städte, Menschen, die auf der Flucht sind und ihre Liebsten teilweise zurücklassen müssen. Wir beobachten die weitere Entwicklung mit großer Sorge und wollen deshalb – wo es möglich ist – Unterstützung leisten.

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen. 

Ласкаво просимо до Німеччини - Willkommen in Deutschland

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www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Mit dem Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen daher keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde erforderlich. Die Ausländerbehörde stellt somit auch keine diesbezüglichen Bescheinigungen aus. 

Die entsprechende Verordnung finden Sie hier und weiter unten bei den „Rechtlichen Grundlagen“. Eine Kurzinfo für Betroffene in Ukrainisch, Russisch und Englisch finden Sie bei den „Downloads“.

Ausnahmeregelung bei Zulassung ukrainischer Fahrzeuge endet zum 01.10.2024

Bislang galt für PKW ukrainischer Geflüchteter die Ausnahmegenehmigung, dass sie auch bei einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als einem Jahr keine deutsche Zulassung benötigen. Diese Ausnahmegenehmigung läuft mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 aus. Ukrainische Fahrzeuge müssen künftig regulär in Deutschland umgemeldet werden, wenn sich die betreffenden Fahrzeughalter länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten. Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier.

Was passiert nach der Einreise?

Ukrainische Geflüchtete mit Hinwendungsort in Baden-Württemberg (Verwandte, Bekannte) können dort vorerst bleiben. Folgendes Vorgehen ist nun zu beachten:

  • Anmeldung am Wohnort:
    Bitte melden Sie sich beim Rathaus Ihres Wohnortes (Einwohnermeldeamt) an. Die Anmeldung ist wichtig für die Registrierung bei der Ausländerbehörde, die Beantragung von Leistungen und die Schulplatzvermittlung.

  • Postalische Erreichbarkeit sicherstellen:
    Bitte bringen Sie Ihren Namen am Briefkasten der Meldeadresse an, sodass Post seitens der Behörden und anderer Stellen ankommt. Oder geben Sie bei der Anmeldung einen alternativen Zustellungsempfänger an.

  • Eröffnung eines Bankkontos bei einer örtlichen Bank oder Sparkasse

  • Antragstellung für Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bei Hilfebedürftigkeit
    Informationen dazu finden Sie unter „Welche Leistungen erhalten Geflüchtete?“

  • Registrierung bei Ausländerbehörde & Antrag für Aufenthaltserlaubnis:
    Bitte vereinbaren Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Termin für die Registrierung und für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Für das Aufenthaltsrecht von Ausländer*innen im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Siegelsbach und Kirchardt), Neckarsulm sowie die Stadt Heilbronn haben eigene Ausländerbehörden.
  • Überprüfen des Versicherungsschutzes:
    Einige Versicherungen sind in Deutschland verpflichtend, wie z. B. eine Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie u. a. hier. Neben Pflichtversicherungen gibt es freiwillige Versicherungen, die sehr sinnvoll sein können, wie z. B. eine private Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie u. a. hier.

Kinderbetreuung ist in Deutschland ab dem Alter von einem Jahr möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Rathaus Ihres Wohnorts nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten und lassen Ihr Kind ggf. auf die Warteliste einer oder mehrerer Kindertagesstätten setzen (bei Umzug bitte von der Liste streichen lassen).

Kinder und Jugendliche aus dem Ausland sind spätestens sechs Monate nach Zuzug schulpflichtig. Das Recht auf Bildung haben sie jedoch sofort nach Zuzug.

  • Kinder von 6 - 9 Jahren (Grundschule): 
    Zugewanderte Schüler/-innen von 6 bis 9 Jahren besuchen normalerweise die örtliche Grundschule, teils mit sprachlicher Vorbereitungsklasse (VKL-Klasse). Bitte melden Sie Ihr Kind selbst bei der örtlichen Grundschule an, Infos darüber erhalten Sie im Rathaus.
    Bitte beachten: Familien, die in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landratsamts wohnen, wechseln in der Regel nach wenigen Wochen in eine Anschlussunterbringung (ggf. an einem anderen Wohnort). Daher empfehlen wir, diese Kinder erst in der Grundschule des neuen Wohnorts anzumelden.

  • Kinder / Jugendliche von 10 - 14 Jahren (weiterführende Schule):
    Nach Anmeldung in den Einwohnermeldeämtern werden neu zugezogene Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine im Alter von 10 bis 14 Jahren an das Landratsamt weitergemeldet. Sie erhalten per Brief eine Einladung zu einem Einstufungstest. Danach werden sie an eine passende Schule mit sprachlicher Vorbereitungsklasse in der Nähe des Wohnorts vermittelt. Bitte warten Sie zur Schulanmeldung die briefliche Einladung ab. Alle Schulabschlüsse können bei guten Leistungen erreicht werden.

    Ansprechpartnerinnen:
    Anja Löhe, Tel. 07131 994-8472, anja.loehe@landratsamt-heilbronnn.de
    Andrea Theobold, Tel. 07131 994-8473, andrea.theobold@landratsamt-heilbronn.de

  • Jugendliche von 15 - 18 Jahren (Berufsschulsystem):
    Schulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren aus der Ukraine werden per Brief von der Geschäftsführung der beruflichen Schulen kontaktiert und im Anschluss an eine passende Schulform mit der Möglichkeit, Deutsch zu lernen, vermittelt. Alle Schulabschlüsse können bei guten Leistungen erreicht werden. Auskünfte erteilt Frau Hettler, Andreas-Schneider-Schule Heilbronn, Tel. 07131 928-110, E-Mail: alexandra.hettler@ass-hn.de.

Weitere Informationen zum Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine finden Sie:

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern gelten bestimmte veterinärrechtliche Voraussetzungen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus der mitgeführten Tiere im Hinblick auf die Tollwut zu bestimmen und um ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).

Weitere Infos zur Einreise mit Haustieren aus Drittländern finden sie hier.  

Das Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden Württemberg hilft Studieninteressierten bei der Zeugnisanerkennung und Aufnahme eines Studiums in Baden Württemberg (Infos auch auf Ukrainisch). Für Bewerber/ -innen ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung wird ein zweisemestriges Studienkolleg zur Studiumvorbereitung angeboten:

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/startseite-studienkolleg/

Neuer Standort des Studienkollegs in Bad Mergentheim: https://www.dhbw.de/informationen/internationale-studieninteressierte/studienkolleg

Das Förderprogramm "Garantiefonds Hochschule" der Otto Benecke Stiftung e. V. richtet sich an Zugewanderte, die in Deutschland die Hoschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder fortsetzen wollen:

https://www.obs-ev.de/akademische-qualifizierung/garantiefonds-hochschule-2022

Bildungsberatung Garantiefonds Hoschule beim JMD der AWO in Stuttgart:

https://bildungsberatung-gfh.de/wde/standorte/standorte/Stuttgart.php

Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus der Ukraine:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/

Infos des DAAD für Studieninteressierte aus der Ukraine (auch auf Ukrainisch):

https://www.daad-ukraine.org/de/

Generelle Infos zum Studium in Deutschland:

https://www.study-in-germany.de/de/

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst. 

Das Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst berät und unterstützt Sie. Außerdem prüft das Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst, ob Sie die Erziehungsbefugnis für das Kind haben oder ob es sich um ein als im rechtlichen Sinn unbegleitet eingereist einzuordnendes Kind handelt, dessen gesetzliche Vertretungsbefugnis bzw. ggf. Unterbringung zu regeln ist. Bei Bedarf sorgt das Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst für die Vermittlung entsprechender Hilfen bzw. die Vermittlung an geeignete Stellen. Kann das Kind nicht bei Ihnen verbleiben, kümmert sich das Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst um die weitere Versorgung des Kindes in einer Pflegefamilie oder Jugendhilfeeinrichtung.

Die Ansprechperson im Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst für Ihrem Wohnort sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier oder Sie wenden sich an das Sekretariat des Jugendamts Allgemeiner Sozialer Dienst unter der Rufnummer 07131 994-352. 

Welche Leistungen erhalten Geflüchtete?

Geflüchtete aus der Ukraine können auf Antrag Sozialleistungen erhalten, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Insoweit gelten die gleichen Regeln wie für alle Menschen, die in Deutschland Sozialleistungen beziehen.

Hilfebedürftige, die dem Grunde nach erwerbsfähig sind, können für sich und ihre Familie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten. Wenn sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen, können sie Sozialhilfe vom Sozial- und Versorgungsamt erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht.

Im Folgenden finden Sie weitere Infos zu den verschiedenen Leistungen sowie zur Antragstellung.

Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie

  • erwerbsfähig und hilfebedürftig sind,
  • mind. 15 Jahre alt sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben und
  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Voraussetzung für Geflüchtete aus der Ukraine ist zudem

  • eine Registrierung im Ausländerzentralregister und
  • die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). 

Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich bei Ihrem Jobcenter. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Bevor eine Aufenthaltserlaubnis oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, können gegebenenfalls Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht kommen. Dafür ist ebenfalls ein Antrag erforderlich.

Sozialhilfe erhalten unter anderem Personen, 

  • die Anspruch auf eine Regelaltersrente haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Voraussetzung für Geflüchtete aus der Ukraine ist zudem

  • eine Registrierung im Ausländerzentralregister und
  • die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). 

Leistungen nach dem SGB XII werden auf Antrag gewährt. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Leistungen nach dem SGB XII können in der Regel frühestens ab dem Folgemonat gewährt werden, in dem die Fiktionsbescheinigung ausgestellt oder die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt können hilfebedürftige Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dafür ist ebenfalls ein Antrag erforderlich. Weitere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. 

Welche sonstigen Hilfen erhalten Geflüchtete?

Ukrainische Geflüchtete, die Bürgergeld beziehen, erhalten vom Jobcenter in der Regel eine Teilnahmeverpflichtung für einen Integrationskurs. Andernfalls kann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Vorlage des Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung eine Zulassung zum Integrationskurs beantragt werden. Der Antrag kann bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Friedrich-List-Str. 3, 38820 Halberstadt) oder über die Träger der Integrationskurse eingereicht werden. Die Sprachkursträger unterstützen bei Bedarf bei der Antragstellung (Antragsformular). Integrationskurse werden auf dem Suchportal BAMF Navi veröffentlicht.

Bis zum Erhalt einer Teilnahmeverpflichtung oder -berechtigung gibt es weitere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Für den selbstständigen Spracherwerb können z. B. kostenfreie Lernangebote von Online-Anbietern genutzt werden:

  • Die Website der Deutschen Welle und deutschakademie.de bieten kostenlose Online-Deutschkurse an, um selbstständig Deutsch zu lernen. Die Websites gibt es auch in ukrainischer Übersetzung.
  • Der Deutsche Volkshochschul-Verband bietet mit dem vhs-Lernportal ein kostenfreies digitales Lernangebot für Deutsch als Zweitsprache, für Alphabetisierung und Grundbildung. Die Deutschkurse sind bis einschließlich B1-Niveau im vhs-Lernportal auch auf Ukrainisch verfügbar. 
  • Die Sprachlernapp Babbel bietet hier kostenfreie Sprachkurse für ukrainischsprachige Benutzer*innen an. 

Für weitere Informationen zu Deutschkursen können Sie sich an das Postfach deutschkurse@landratsamt-heilbronn.de oder telefonisch an 07131 994-8471 wenden. 

Help Ukraine Ticket (Deutsche Bahn)
Die Deutsche Bahn bietet ukrainischen Geflüchteten die Möglichkeit, mit ihrem ukrainischen Pass oder einem entsprechenden Ausweisdokument ohne Fahrkarte von der Grenze bis Berlin, Dresden, Nürnberg oder München zu fahren. 
Für die Weiterreise zu Ihrem gewünschten Zielort im Rahmen Ihrer Flucht erhalten Sie von den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtende bzw. Aufnahmezentren der jeweiligen Bundesländer ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt (2. Klasse). Bitte zeigen Sie Ihren ukrainischen Ausweis (Pass/ID) oder Ihren ukrainischen Aufenthaltsnachweis dann bei der Fahrkartenkontrolle im Zug mit vor.
Details und aktuelle Informationen in Ukrainisch, Englisch und Deutsch: www.bahn.de/info/helpukraine

Umstellung des Mobilitätstickets zum 01.01.2024 

Ab 01.01.2024 wird der Zuschuss für das Mobilitätsticket bzw. Sahne-Ticket II für Personen im Landkreis Heilbronn, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, aufgrund eines Beschlusses des Kreistages vom 11.12.2023 eingestellt. 

Die Ausgabe des Mobilitätstickets erfolgt künftig nur an Hilfeempfänger*innen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) zu einem Eigenanteil in Höhe von 30 Euro im Monat. Im Zuge dessen findet auch eine Umstellung des Mobilitätstickets auf die Basis eines Deutschlandtickets statt. 

Deutschlandticket

Zum 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Das Ticket 

  • ist bundesweit gültig, 
  • kann ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden
  • und kostet momentan 49 Euro pro Monat.

Bitte prüfen Sie, welches Ticket für Sie sinnvoll ist. Im Vergleich mit Einzel-, Gruppen-, Tages- oder anderen Monatskarten kann das Deutschlandticket eventuell von Vorteil sein. Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.

Ukrainische Flüchtlinge können sich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten erkundigen und dort auch einen Kindergartenplatz anmelden. Der Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt nach den vor Ort geltenden Vergabekriterien.

Bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson hilft das Landratsamt Heilbronn, Fachdienst Kindertagesbetreuung, weiter. Die zuständigen Fachkräfte finden Sie hier.  

Welche Beratungsangebote gibt es für Geflüchtete?

Geflüchtete aus der Ukraine können sich mit ersten Fragen, z. B. zu Unterkunft, Behördenangelegenheiten und Verwaltungsvorgängen, an den Infopoint Ukraine im Landratsamt Heilbronn wenden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Öffnungszeiten des Infopoint Ukraine:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 13.30 - 18.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.30 - 15.00 Uhr

Die Maßnahme wird durch das Sozialministerium aus Mitteln des Landes finanziert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Junge Menschen aus der Ukraine bis 27 Jahre können Beratung und Begleitung durch die Jugendmigrationsdienste (JMD) in Anspruch nehmen. Mehrsprachige Informationen finden Sie hier.

Unabhängig von ihrem aktuellen Aufenthaltsort können sich Hilfesuchende über das Onlineberatungsportal jmd4you.de kostenlos beraten lassen. Die JMD helfen dort per E-Mail oder Chat in verschiedenen Sprachen weiter, darunter Russisch und Englisch.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratungsmöglichkeiten und weiteren Unterstützungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ebenfalls online ist ein Anmeldebogen für die Stellensuche. 

Für Geflüchtete aus der Ukraine wurde zudem eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit geben Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178 7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. 

Die Hotline ist erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Schwerpunkte bei der Information sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Die bundesweiten Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums Gewalt gegen Frauen und Schwangere in Not bieten Beratung auch in Russisch an, sodass Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden können. Beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch finden Sie Beratung und eine erste Anlaufstelle zum Thema Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

Die Helpline Ukraine bietet Geflüchteten kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter 0800 500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen. Die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich.

Wie kann ich helfen?

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Geflüchteten aus der Ukraine helfen zu wollen!

Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen sind derzeit die beste Hilfe. Wer Geld spenden möchte, kann dies am besten über die bekannten großen Hilfsorganisationen (zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz) oder die „Aktion Deutschland Hilft“ tun. Hier wird schnell und koordiniert geholfen und das Geld kommt dort an, wo es gebraucht wird. Eine Übersicht des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen zu vertrauenswürdigen Organisationen ist hier abrufbar.

Sachspenden sollten nur im Falle einer konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation geleistet werden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits Sachspenden in großer Zahl bei den Behörden und Stellen vor Ort eingegangen.

Ehrenamtliche und Hauptamtliche aus dem Landkreis können sich mit ihren Anliegen zur Ukraine auch an die Anlaufstellen bei der Caritas und der Diakonie wenden. Hier werden die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die Hilfsangebote und Spenden sowie die Vermittlung von privatem Wohnraum so gut wie möglich gebündelt. Die Ansprechpersonen und Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite unter "Kontakte für Haupt- und Ehrenamtliche".

Wie viele Menschen genau zu uns kommen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Klar ist aber, dass wir diesen Menschen eine sichere Unterkunft im Landkreis Heilbronn bieten möchten. Deshalb bereiten sich das Landratsamt und seine 46 Kommunen in engem Schulterschluss darauf vor, Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen. Hier sind wir auch auf die Mithilfe der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises angewiesen. 

Wenn Sie über leerstehenden Wohnraum verfügen (Wohnungen, Ferienunterkünfte, einzelne Zimmer etc.), wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Alternativ können Sie Ihr Angebot auch unter https://unterkunft-ukraine.de/ melden.

Kennen Sie größere bestehende Immobilien oder Hallen, in denen mindestens 40 Personen untergebracht werden könnten, zum Beispiel leerstehende Hotels, Wohn- oder Pflegeheime, ist das Landratsamt für Ihre Hinweise dankbar. Eine Anmietung von maximal zwei Jahren sollte möglich sein, zudem sollten Sanitäranlagen, ein Wasser-/Abwasseranschluss sowie eine Wärme- und Stromversorgung vorhanden sein. Angebote zu Mietobjekten werden per E-Mail unter wohnraumsuche@landratsamt-heilbronn.de entgegengenommen. Zur Meldung von geeigneten Objekten ist ein Formular unter "Downloads" abrufbar.

Wenn bei Ihnen bereits Personen privat organisiert untergekommen sind, bitten wir darum, sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu melden, um die Personen ausländerrechtlich zu registrieren. 

Sie sind an der Aufnahme einer/eines unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine in Ihrer Familie interessiert, um diesem kurzfristig und auf Zeit ein sicheres und liebevolles Zuhause zu bieten? Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Besondere Dienste, Pflegekinderfachdienst. 

Der Pflegekinderfachdienst informiert über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Aufnahme eines Pflegekindes. Interessierte Bewerber/innen werden durch den Pflegekinderfachdienst überprüft, geschult und beraten. 

Die Ansprechperson im Jugendamt Besondere Dienste, Pflegekinderfachdienst für Ihren Wohnort sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier oder Sie wenden sich an das Sekretariat des Besonderen Sozialen Dienstes unter der Rufnummer 07131 994-493. 

Im Landkreis ist derzeit eine große Hilfsbereitschaft für die Menschen in der Ukraine spürbar. Dieses Engagement der Landkreiseinwohnerinnen und -einwohner ist beeindruckend und sehr lobenswert. Die Menschen aus der Ukraine bei uns sicher unterzubringen und zu versorgen steht dabei im Vordergrund. Wichtig ist deshalb bei allen Aktionen ein koordiniertes Vorgehen, um die bereits laufenden Hilfen nicht zu erschweren. Abholaktionen von geflüchteten Menschen in Polen oder Berlin sind deshalb aktuell nur dann empfehlenswert, wenn bereits eine konkrete Unterbringungsmöglichkeit vorliegt (z.B. bei Freunden, Bekannten oder privat organisierten Unterkünften).

Wenn bereits Personen privat organisiert untergekommen sind, bitten wir darum, sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu melden, um die Personen ausländerrechtlich zu registrieren.

Für die Beschulung geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler und zu deren Unterstützung können sich u.a. Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte (auch aus der Ukraine oder anderen Nationen), Studierende, Personen mit pädagogischer Vorbildung, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Freiwillige mit entsprechenden Vorerfahrungen auf dem Portal lobw.kultus-bw.de/lobw/Vpo melden. Nach der Registrierung werden Qualifikationen, wie z.B. eine vorherige Lehramtsausbildung, und die Sprachkenntnisse abgefragt sowie die Wünsche für einen Einsatzort erfasst. Das Portal gilt für alle Schularten.

Bei technischen Problemen hilft das Service Center Schulverwaltung unter der Telefonnummer 0711 89246-0. Personen, die sich auf dem Portal erfolgreich registriert haben, werden gebeten, ihre persönliche VPO-Nummer im Anschluss zur Prüfung und Freischaltung des Profils bei Patricia Berggold im Staatlichen Schulamt zu melden (Tel. 07131/64-37747, patricia.berggold@ssa-hn.kv.bwl.de). Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landratsamt sucht engagierte Personen, die sich vorstellen können, Kinder zu betreuen, während ihre Eltern Sprachkurse besuchen. Es sind keine pädagogischen Vorqualifikationen erforderlich. Die Tätigkeit wird mit 10 Euro je Unterrichtseinheit (à 45 Minuten) vergütet. 

Interessierte können sich telefonisch an 07131 994-8471 oder per Mail an deutschkurse@landratsamt-heilbronn.de wenden.

Um die Herausforderungen der kommenden Zeit zu meistern, wird sich das Landratsamt in den kommenden Wochen auch personell verstärken müssen. Auf dem Bewerberportal des Landkreises unter www.willkommen-im-kreis.hn werden deshalb zeitnah neue Stellen ausgeschrieben. Das Landratsamt freut sich über motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die sich einbringen und unterstützen möchten.

Wo finde ich weitere Informationen und Ansprechpersonen?

Ehrenamtliche und Hauptamtliche aus dem Landkreis können sich mit ihren Anliegen zur Ukraine auch an die Anlaufstellen bei der Caritas und der Diakonie wenden. Hier werden die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die Hilfsangebote und Spenden sowie die Vermittlung von privatem Wohnraum so gut wie möglich gebündelt. 

Caritas Heilbronn-Hohenlohe
Daniel Anselm
Mobil: 0176 18980961
E-Mail: anselm.d@caritas-heilbronn-hohenlohe.de

Diakonie Heilbronn
E-Mail: fluechtlingshilfe@diakonie-heilbronn.de

Bitte senden Sie Ihre Nachricht nur an eine Mailadresse. Die Angebote und Fragen werden von der Caritas und der Diakonie zusammen bearbeitet. Doppelte Mails erschweren die Koordination und die Arbeit. 

Für rechtliche Fragen können Sie sich an die Migrationsberatung wenden: 

Migrationsberatung für Erwachsene (Caritas)
Tel.: 07131 741 - 9000
E-Mail: migrationsberatung@caritas-heilbronn-hohenlohe.de 
Homepage

Migrationsberatung für Erwachsene (DRK)
Tel.: 07131 6236 - 27 
E-Mail: mbe@drk-heilbronn.de 
Homepage

Migrationsberatung für Erwachsene (Diakonie)
Tel.: 07131 96 44 - 801 
E-Mail: mbe@diakonie-heilbronn.de
Homepage

Jugendmigrationsdienst (IN VIA)
Tel.: 07131 741 - 1700
E-Mail: jmd.heilbronn@invia-drs.de 
Homepage

Jugendmigrationsdienst (Diakonie)
Tel.: 07131 / 96 44 - 800  
E-Mail: jmd@diakonie-heilbronn.de 
Homepage

Das Bundesfamilienministerium hat eine Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisenhäuser und Kinderheime eingerichtet. Die SOS-Meldestelle, betrieben von SOS-Kinderdorf e.V., ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1260612 täglich von 8 bis 19 Uhr erreichbar. Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner. Fragen Gruppen ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle sie auch direkt dorthin, wo es freie Kapazitäten gibt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der SOS Meldestelle unter https://www.sos-kinderdorf.de/meldestelle-ukraine abrufbar.

Informationen zu Corona in ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Migration und Integration

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