Der Strom ist weg, ein Unwetter hat zugeschlagen oder es wurde eine Fliegerbombe gefunden: Es kann Ereignisse geben, bei denen zentrale, gut erreichbare Anlaufstellen für die Bevölkerung wichtig sind – egal ob bei Evakuierungen, zur Ausgabe von Jodtabletten bei kerntechnischen Unfällen oder bei bedeutenden Störungen der Infrastruktur.
Die Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn planen für diesen Zweck sogenannte Notfalltreffpunkte. Dabei handelt es sich meist um öffentliche Gebäude oder bekannte Örtlichkeiten.
Im Krisenfall stehen dort – nach einer gewissen Vorlaufzeit – Einsatzkräfte, weitere Mitarbeitende der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und Ehrenamtliche als zentraler Anlaufpunkt für Fragen und Hilfeleistungen zur Verfügung.
Die Notfalltreffpunkte haben folgende Aufgaben:
- Möglichkeit der Absetzung von Notfallmeldungen und Verbindungsaufnahme mit zentralen Stellen wie dem Rathaus
- Bereitstellung von Erster Hilfe
- Information und Kommunikation
Verteilung von aktuellen Informationen und Verhaltenshinweisen
- Organisation von Hilfe
Vermittlung von Hilfsangeboten und Hilfegesuchen der bürgerschaftlichen Selbst- und Nachbarschaftshilfe („Informationsdrehscheibe“)
Koordination von Spontanhelfenden
Organisation von Hilfen für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind
- Versorgung (mit entsprechend zeitlichem Vorlauf)
Mindestversorgung mit Trinkwasser oder Getränken (Notversorgung)
- Strom (sofern Notstromversorgung vorhanden)
Versorgung der Räume mit Notstrom, in einem Ereignisfall weithin sichtbare Beleuchtung und dann auch durchgängige Besetzung (Anlaufstelle)
Möglichkeit, eigene, mitgeführte Mobilfunkgeräte aufzuladen/teilaufzuladen
- Sammelpunkt für Evakuierungen
- Ausgabe von Jodtabletten bei kerntechnischen Gefahren
Wichtig: Bei einem Ereignis werden nicht zwingend alle Notfalltreffpunkte in einer Region in Betrieb genommen. Die Ausgestaltung und das Leistungsangebot der Notfalltreffpunkte sind zudem je nach den örtlichen Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden unterschiedlich. Nicht alle Notfalltreffpunkte bieten alle der zuvor genannten Leistungsmerkmale an.
Über die oben aufgeführten Basisleistungen hinaus bieten manche Notfalltreffpunkte noch weitere Leistungen:
- Wärme
Möglichkeit zum wettergeschützten, wärmenden Kurzaufenthalt
- Versorgung
Bereitstellung von Grundverpflegung und Bedarfsgütern
- Psychosoziale Unterstützung
Gesprächsangebote, insbesondere für alleinstehende und beunruhigte Personen sowie Möglichkeiten zur Beschäftigung
- Möglichkeit, mittels eigenem Mobilfunkgerät auf das Internet zuzugreifen
(abhängig von der Verfügbarkeit)
In Baden-Württemberg sind die Notfalltreffpunkte einheitlich gekennzeichnet.